Drohnen – Unbegrenzter Flugspaß für alle?
Das klingt ja alles wunderbar. Doch darf man mit seiner Drohne eigentlich alles machen? Darf man seinen frisch bestellten Quadrocopter anwerfen und nach belieben die Lüfte unsicher machen? Damit beschäftigt sich Teil 3 meines Luftfahrt-ABCs. Viel Spaß!
Drohnen – Gefahr für den Flugverkehr?
Wie schon eingangs erwähnt, eignen sich Drohnen und Quadrocopter für allerlei schöne Dinge. Doch ihr solltet nicht einfach blind drauf los fliegen. Auch Drohnen-Piloten müssen sich an bestimmte Regeln halten, und zwar an die Regeln der Flugsicherung! Doch was ist die Flugsicherung, und was hat sie mit eurem Quadrocopter zu tun? Ihr wollt doch nur Fotos schießen?
Die Flugsicherung ist unter anderem dafür verantwortlich, dass der Flugverkehr geordnet, flüssig und vor allem sicher abläuft. Sie lenken und überwachen den Flugverkehr, veröffentlichen für die Flugplanung essentielle Informationen, kontrollieren die oberen und unteren Lufträume, und noch viel mehr (dazu gibt es bald einen ausführlicheren Artikel. Versprochen).
Da Drohnen immer erschwinglicher werden, und die an ihr justierten Kameras immer hochauflösender (GoPro verkündete jüngst die Entwicklung einer eigenen Drohne), sind die Verkäufe der kleinen wendigen Fluggeräte in den Himmel geschossen. Deswegen tummeln sich immer mehr Drohnen in der Luft.
Das ist nicht ganz ungefährlich für den Flugverkehr. Kein Pilot möchte kurz nach dem Start einen Quadrocopter im Triebwerk haben. Genauso wenig möchte ein Fluglotse plötzlich ein unbekanntes Luftfahrzeug auf seinem Radarschirm haben. Fluglotsen sind auch nur Menschen, die UFOs nicht ganz so lustig finden. 🙂
Erst letztes Jahr hat ein unbekanntes Flugobjekt die Bremer Flugsicherung vor ein Rätsel gestellt – immer wieder erschien es auf ihrem Radar, nur um kurz darauf wieder zu verschwinden – das behinderte den Flugverkehr mehrere Stunden. Ich muss die Verschwörungstheoretiker und Chemtrail-Anbeter unter euch enttäuschen – Heute ist klar, dass es sich damals um einen simplen ferngesteuerten Mini-Helikopter gehandelt hat.
Auch die Landung einer Drohne auf der Wahlkampfbühne von Angela Merkel im Jahre 2013 hat eine breite Debatte bezüglich der allgemeinen Sicherheit von Drohnen ausgelöst (hier gibt es das Video!).
Einige Regeln für den Umgang mit Drohnen!
Da sich viele Hobbypiloten nicht bewusst sind, dass auch Drohnenflüge Regeln unterliegen, hat die Deutsche Flugsicherung (DFS) vor kurzem die wichtigsten Regeln zum Umgang mit Drohnen auf ihrer Website veröffentlicht. Hier einige von ihnen:
Für Flüge innerhalb der unmittelbaren Umgebung von
- internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt, Düsseldorf oder München),
- Regionalflughäfen (wie z. B. Augsburg)
- militärischen Flugplätzen (wie z. B. Nordholz)
ist eine telefonische Freigabe der Flugsicherung erforderlich. Das gleiche gilt bei Flügen in größere Höhen.
Laut der DFS wird eine Flugerlaubnis generell erteilt, wenn ihr folgende Regeln einhaltet:
- Der Mindestabstand zur Flugplatzbegrenzung beträgt 1,5 km
- Der Flugbetrieb findet nur in direkter Sichtweite des Steuerers statt. (Eure Sichtweite. Nicht die Sichtweite von Technischen Hilfsmitteln wie Kameras und Nachtsichtgeräten!)
- Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten.
- Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen, vorrangig durch die Verringerung der Flughöhe oder durch Landung.
- Außer Kontrolle geratene Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrzeuge sind unverzüglich der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle zu melden.
- Maximales Gewicht des unbemannten Luftfahrzeugs: 25 kg
- Maximale Flughöhe des unbemannten Luftfahrzeugs: 50 m
Auch von Menschenmengen müsst ihr euch ohne Genehmigung fernhalten. Und natürlich auch vom Garten eures Nachbarn. Grundstücksrechte und Datenschutzrechte sind von den obigen Regeln unangetastet. Ganz ausführlich könnt ihr die Regeln zum Umgang mit Drohnen noch einmal hier nachlesen.
Drohnen – Endlose Möglichkeiten für Fotografen!
Das Befolgen dieser Regeln lohnt sich: Hier seht ihr ein tolles Video, dass Christian Franke – Ein ambitionierter junger Fotograf – von meiner Heimatstadt Neuss gemacht hat. (hier geht’s zu seiner Facebookseite, lasst doch gerne ein oder zwei Daumen da).
Alles in allem, finde ich die Entwicklung von zivilen Drohnen, Quadrocoptern und co. wunderbar – Heute ist es für jedermann Möglich, die Welt aus ganz anderen Augen zu sehen und dem Traum des Fliegens etwas näher zu kommen. Wenn jeder diese einfachen Regeln beachtet, wird dies auch weiterhin möglich sein. Also: Bleibt Sauber!
Besucht mich gerne auf Instagram: Ich würde mich freuen.
Cheers und Happy Landings,
Euer Aaron
Hey, toller Artikel! Kein Wunder: Fliegerei, Robotik und Fotografieren… drei spannende Themen in einem. Weiter so, ich schau wieder rein!
Vielen Dank. Da freue ich mich doch! 🙂
Ich finde die Drohnen-Idee nur begrenzt gut. Es kann mit so einer Technologie mächtig viel falsch gemacht und Privatsphäre verletzt werden.
Wenn diese kleinen Flugroboter (dafür halte ich sie) im Bereich Rettungsschutz, Umwelt oder Polizei eingesetzt werden und dabei keine fragilen Grenzen des Privaten überschreiten, dann kann man eher mal etwas daraus entwickeln.
Leider werden viele gute Erfindungen gerne missbraucht. Bei Flugdrohnen ist es eine Gratwanderung zwischen Spionage und einer guten Idee- nämlich dem Überblick 🙂
Da hast Du recht, der Grat zwischen Nutzen und Gefahr ist sehr schmal bei Drohnen – Ich denke aber, dass der Siegeszug der Drohnen nicht mehr aufzuhalten ist, in Sachen Privatsphäre ist der Gesetzgeber gefragt. 🙁
Auch wenn ich die Fotos die entstehen durchaus sehenswert finde… Die Fotos und den Lärm braucht es nicht wirklich… Zudem fühle ich mich in meiner Privatsphäre gestört wenn das “Ding” des “Hobbypiloten” aus unserer Nachbarschaft über meinen Garten düst! Bitte alle um Rücksichtnahme! Auch echte Piloten würden ihr Flugzeug nicht immer über ihrer Wohnung kreisen lassen…
es gibt auch juristisch noch einige Problem bei Luftaufnahmen durch Drohnen: bestimmte Gebäude darf man nicht einfach aus der Luft fotografieren. Auch das Recht auf Privatsphäre kann ggf. bei einer Veröffentlichung einer solchen Luftaufnahme eine Rolle spielen und zu Problemen führen.
Das stimmt. Die DFS schreibt auch ausdrücklich, das die Datenschutzgesetze von diesen Regelungen unabhängig sind. 🙂
Und die Drooohnen, und die Drooohnen, ja sie drööhnen, über den Köpfen….
Oje! Als ehemaliger Beinahe-Pilot (und evtl. zukünftiger) sind die blöden Dinger der absolute Horror für mich.
Wenn die z.B. abschmieren und in der Stadt bei Absturz Passanten erlegen, wie die Australier mit Boomerangs Tiere erlegen, dann werden hoffentlich einige aufwachen.