Die Freiheiten der Luft – Einfach erklärt!
Moin moin, liebe Freunde der Luftfahrt! Das hier ist der erste Teil meines neuen “Luftfahrt-ABC”, in der ich versuchen werde, euch jede Woche einen bestimmten Sachverhalt aus der Fliegerei etwas näher zu bringen. Dieser Artikel dreht sich rund um die neun Freiheiten der Luft.
Nimm einfach mal an, Du eröffnest eine neue Airline, denn Du wolltest doch schon immer einmal Chef einer Fluggesellschaft sein, oder? Sie trägt den Namen Liberty Airways (Aaron, wie einfallsreich!). Die Nachfrage schießt sofort in den Himmel, also kaufst du einen Haufen von neuen Flugzeugen um all die potenziellen Passagiere mit Lichtgeschwindigkeit über die Kontinente und Weltmeere zu schippern und dir dabei alle Marktanteile zu schnappen. Guter Plan -oder?
Kann eine Fluggesellschaft einfach hinfliegen wo sie möchte?
Ein ganz klares: Nein! Es gibt zahlreiche zu überwindende Hindernisse, wenn eine Fluggesellschaft den Dienst zwischen ihren Heimatland und einem anderen Land aufnehmen möchte. Es gibt hunderte, ja sogar tausende sog. Bilaterale Air Service Agreements und Transitabkommen zwischen verschiedenen Staaten. Logisch, denn jeder Staat hat gewisse wirtschaftliche Interessen. Eine fremde Airline die im eigenen Markt wildert und ihn zerstört gehört sicher nicht dazu! Hier sind einige Punkte, die diese bilateralen (oder sogar multilateralen) Verträge ansprechen:
- Den Marktzutritt
- Die maximale Sitzplatz-Kapazität zwischen den betreffenden Staaten
- Die verschiedenen Tarife (Überflugkosten, Ladegebühren, etc.)
- Überflugrechte
- Landerechte
Die Freiheiten der Luft
Um das Ganze etwas übersichtlicher für Fluggesellschaften zu machen, hat das Chicagoer Abkommen (aus dem später die ICAO hervorging) die Freiheiten der Luft ins Leben gerufen. Diese “Vorschläge für Luftrechte im kommerziellen Luftverkehr” können als eine Art Fundament für das internationale Flugrouten Netzwerk verstanden werden.
Transitrechte
Die Transitrechte (engl. Transit Rights) gewähren einer Fluggesellschaft das Recht ein Land zu überfliegen oder in diesem zwischenzulanden ohne dort Passagiere oder Fracht abzuladen. Um euch die Rechte etwas anschaulicher zu machen, habe ich auf dem iPad ein paar Grafiken erstellt.
Die erste Freiheit
Das Recht, ein Land zu überfliegen ohne dort zu landen. Stellt euch einfach vor, unsere frisch aus dem Ei geschlüpfte Liberty Airways will von Deutschland, ihrem Heimatland, über die Schweiz, nach Italien fliegen.
Die zweite Freiheit
Das ist das Recht auf eine technische Zwischenlandung in einem anderen Land, ohne Fracht oder Passagiere zu entladen, also zu nicht kommerziellen Zwecken.
Lasst uns für ein Beispiel eine kleine Zeitreise machen: Eine deutsche Airline will in den 1950er Jahren von Frankfurt nach New York Idlewild fliegen. Diese Distanz ist für heutige Airliner ein Klacks, damals jedoch war es nicht unüblich, eine Zwischenlandung zum nachtanken zu machen, zum Beispiel in Halifax. Das wäre dann ein technischer Zwischenstopp.
Die dritte und vierte Freiheit
Die Nummer drei der Freiheiten der Luft ist das Recht, Fracht oder Passagiere vom Heimatstaat ins Ausland zu befördern. Das erklärt sich von selbst. In der Realität gestaltet sich das jedoch etwas schwieriger, oft ist diese Freiheit aufgrund von bilateralen Verträgen mit Bedingungen verknüpft oder mit Restriktionen verbunden.
Emirates (aus Dubai), darf zum Beispiel nur vier Deutsche Flughäfen anfliegen (Düsseldorf, Hamburg, Frankfurt und München).
Natürlich wollen wir unser Flugzeug irgendwann einmal wiederhaben. Und die Passagiere, die nicht auswandern wollen, möchten irgendwann auch einmal nach Hause. Die vierte Freiheit gewährt uns das Recht, Passagiere und Fracht aus dem Ausland in den Heimatstaat zu befördern.
Die fünfte Freiheit
Das Recht, zwischen fremden Staaten zu fliegen, sofern der Anfangs- oder Endpunkt der Route der Heimatstaat ist. Ein Beispiel: Liberty Airway befördert Passagiere von Land A nach Land B, nimmt im Land B erneut Passagiere auf, um sie nach C zu bringen.
Die sechste Freiheit
Die sechste der Freiheiten der Luft erlaubt den Transport zwischen fremden Staaten mit einer Zwischenlandung im Heimatstaat.
Die siebte Freiheit
Dieses Recht ist sehr ungewöhnlich (wenn wir die EU einmal außen vor lassen). Diese Freiheit der Luft gewährt das Recht, den Flugdienst zwischen zwei ausländischen Staaten aufzunehmen, ohne dabei den Heimatstaat zu berühren!
Das ist natürlich nicht im ökonomischen Interesse der meisten Länder. Stell’ dir einmal vor, dass unsere geliebte Liberty Airways aus heiterem Himmel eine Basis in Timbuktu eröffnet und erklärt, dass sie mit sofortiger Wirkung den Flugdienst von dort in die ganze Welt aufnimmt, das alles natürlich zu Dumpingpreisen, das alles mit dem Ziel, um den ortsansässigen Homecarrier vom Markt zu drängen.
Kabotage
“Als Kabotage bezeichnet man das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen (bzw. das Recht, dies zu tun)”
Begriffsbestimmung der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister
Die achte und neunte Freiheit
Die nächsten (und letzten) Freiheiten der Luft behandeln das Thema Kabotage. Auch die achte Freiheit ist einer der seltenen Freiheiten der Luft. Sie gewährt einer Airline das Recht, den Flugdienst innerhalb eines ausländischen Staates durchzuführen, sofern der Umlauf im Heimatland anfängt oder endet.
Unten seht ihr auch noch die neunte und letzte der Freiheiten der Luft: Sie unterscheidet sich nur darin, dass sie einer Fluggesellschaft erlaubt, den Dienst innerhalb eines fremden Landes aufzunehmen, ohne den Heimatstaat zu berühren.
Die Europäische Union gewährt allen ihren Mitgliedsstaaten das volle Kabotage-Recht! (Deswegen darf zum Beispiel Ryanair eine Basis in Köln eröffnen!)
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Diese Themen (und viele andere) werden übrigens auch in meinem Buch 101 Dinge, die man über die Luftfahrt wissen muss behandelt. Finden könnt ihr das Buch unter der ISBN 3956133986 beim Buchhändler eures Vertrauens oder bequem bei Amazon unter diesem Link!
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AP
Super Seite, eine Frage habe ich noch warum ist das kabotagerecht schwierig zu bekommen weltweit?
Danke! Die Antwort ist hochpolitisch! Würde man weltweit die 8. Freiheit gewähren, so könnte zum Beispiel eine Chinesische Airline ohne jegliche Einschrenkung hierzulande operieren.
echt ein super Typ 🙂 sehr toll erklärt mache gerade meinen Fachwirt für Logistik und Güterverkehr und muss eine Präsentation über die Freiheiten der Luft machen das hilft mir damit total immer weiter so
Hey cool, vielen vielen Dank und viel Erfolg 🙂
Danke! Endlich hab ich es verstanden..sehr gut erklärt ??
Freut mich sehr, dass ich helfen konnte! 🙂
sehr sympathisch – werde es weiterempfehlen
Das freut mich sehr und hilft mehr ungemein – Vielen Dank! 🙂
Das freut mich sehr und hilft mir ungemein – Vielen Dank! 🙂
Hey, du hast es wirklich sehr gut erklärt ! Danke.
Nun zu meiner Frage, hat EU Kabotage Freiheit mit der USA?
Hat zum Beispiel Deutschland die 8. Freiheit (bzw. 9 Freiheit) in der USA?
Dürfte ich als eine deutsche Airline Strecken in der USA anbieten?
Danke 🙂
Vielen Dank. 🙂 Nein, bisher nicht!
Danke für die schnelle Antwort! Mach weiter so, du bist sehr gut 🙂 Gute Nacht.
Vielen vielen Dank, so etwas ist immer toll zu hören. 🙂
Meine Güte, ich LIEBE deinen Blog! Du hast eine super erfrischende Art zu schreiben und klärst obendrein (fast ganz nebenbei) wirklich wichtige Fragen, von denen ich nicht mal ahnte, dass ich sie mir stellen würde! Mach weiter so – da ist Potenzial! 🙂 SanniK.
Haha, cool, vielen vielen Dank, you made my morning:) Dann gebe ich mir mal Mühe, dass Du auch weiterhin vorbeischaust :)) Einen schönen Tag und beste Grüße aus Köln!!
Spannend – habe was gelernt.
Danke !
C.Carradine
Freiheiten sind also hier vertragliche, auf Dauer gesicherte Zugeständnisse an Airlines, sich geordnet in einem gemeinsam genutzten Raum zu bewegen. Kleine Analogie: Das erinnert an den Freigang eines Insassen: auch dem wird zugestanden, sich zu einer fesetn Zeit, an einem festen Ort, im Wechsel zwischen seiner Zelle und dem Hof zu bewegen.
Ja Mensch, welcher Mensch ist schon wirklich frei :O)
Hab was gelernt, Aaron, Danke dafür! 😉
Sehr gerne :o)
Gut Erklärt ! Top.
Danke 🙂
Tiptop erklärt. 🙂
Gebe mein Bestes – Danke!
🙂
Gut verständliche Erklärungen über ein Thema, von dem man so nie hört und alles andere als langweilig! 🙂 Werde öfter vorbeischauen.
Liebe Grüße aus der Nachtbäckerei
Elli
Vielen Dank 🙂 Das freut mich doch sehr, schau’ gerne auch bei mir auf Facebook vorbei 🙂 http://www.facebook.com/pilotstories
Beste Grüße aus Neuss 🙂
Ist schon längst passiert^^ Aber hast meinen Kommentar sicher schon entdeckt.
Vielen Dank! 🙂
Hört sich richtig interessant an! Aber vor allem echt gut dargestellt und erklärt .
LG, Madita
Vielen Dank – Das freut mich zu hören, zumal dieses Thema eines der trockeneren in der Luftfahrt ist. 🙂
LG, AP
Katzen? Ich dachte, die Tiere, die fliegen können, heißen Vögel – !?
Tja. 🙂
Super spannend! Weiter so!
Liebe Grüße
Van
Danke, cool, dass es dir gefällt,
LG, AP